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Berufshaftpflicht für Blogger, Influencer und Kreative

Berufshaftpflicht für Blogger, Influencer und Kreative

Berufshaftpflicht für Blogger, Influencer und Kreative - Reiseblog Bravebird

In den vergangenen neun Jahren meiner Arbeit mit Blogs, Social Media und Online-Magazinen hat sich viel verändert. Nicht nur, dass die Konkurrenz auf dem Markt deutlich gestiegen ist – es sind auch wesentlich mehr rechtliche Bestimmungen und Gesetze hinzugekommen wie z. B. die Datenschutz-Verordnung, die Kennzeichnung von Werbung und die Impressumspflicht.

Im Angestelltenverhältnis kann man sich bei der Arbeit auf den Schutz durch den Arbeitgeber verlassen; als Selbstständige:r haftet man immer selbst und das kann im Falle eines Falles leider schnell teuer werden. Blog, Online-Magazin, Markenschutz, Shop, AGB usw. – das alles 100% richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Daher habe ich jetzt (endlich) eine Berufshaftpflicht abgeschlossen!

Und was soll ich sagen? Es schreibt und arbeitet sich wesentlich entspannter! Falls du auch mit dem Gedanken liebäugeln solltest (ab einem gewissen Einkommen sollte es ohnehin dazugehören), habe ich meine Fragen dem Makler gestellt, für den ich mich letzten Endes entschieden habe. Vielleicht sind die Informationen ja auch für dich interessant:

Herr Wiedemann, mich hat Ihre persönliche Beratung überzeugt, die „Media-Haftpflicht“ bei Ihnen abzuschließen. In Ihren Worten: Warum sollte man sich über exali versichern?

Tino Wiedemann Exali Interview - Berufshaftpflichtversicherung

T. Wiedemann: „Ganz grundsätzlich ist es meiner Meinung nach der wichtigste Schritt, sich zumindest einmal zu Beginn der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit mit dem Thema Berufshaftpflicht auseinanderzusetzen. Sollte dann die Entscheidung getroffen sein, eine Versicherung abschließen zu wollen, ist die Wahl der passenden Maklers und Versicherers sozusagen der zweite Schritt.

Wir bei exali punkten damit, unseren (potentiellen) Kunden möglichst viel Qualität in der Beratung und Betreuung zu bieten. Deshalb haben wir uns ausschließlich auf die Absicherung digitaler Risiken im beruflichen Kontext spezialisiert, um in diesem speziellen Segment größtmögliches Wissen bieten zu können. Wer also etwas anderes als eine Berufshaftpflicht sucht, ist bei uns tatsächlich falsch.

Wir bieten unserer Meinung nach hochqualifizierte und maßgeschneiderte Produkte für alle digitalen Risiken wie z. B. Medienschaffende, Consultants und ITler. Da wir auf Qualität in der Beratung eben solchen Wert finden, landet jeder Anrufer bei exali auch nicht in einem Callcenter, sondern direkt in unserer Kundenbetreuung.

Wer lieber etwas Schriftliches haben möchte, kann sich natürlich auch gerne per Mail an uns wenden und sich ohne Druck das individuell passende Paket auf unserer Website www.exali.de zusammenstellen. Der Antrag und der Abschluss läuft bei exali übrigens rein online und papierlos. Wer möchte, kann sich so innerhalb von fünf Minuten versichern und erhält alle Dokumente per pdf, die er bzw. sie benötigt.“

* Mit dem Code „BRAVEBIRD“ erhältst du 10% Rabatt auf deinen Versicherungsbeitrag im 1. Versicherungsjahr! *

Für wen bzw. für welche Berufsgruppen ist die Media-Haftpflichtversicherung passend?

T. Wiedemann: „Die Media-Haftpflicht ist für all diejenigen Freiberufler:innen und Selbstständige ideal, die sich in irgendeiner Art im Medienbereich bewegen. Das schließt von Fotograf:innen über Texter:innen bis hin zu Übersetzer:innen und SEA/SEO-Agenturen eine wirklich große Zielgruppe ein.

Das Zauberwort ist dabei „Offene Berufsbild-Deckung“; das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin bei Antragstellung keine bestimmte Berufsbezeichnung angeben muss, sondern durch Abschluss der Media-Haftpflicht eben alle Tätigkeiten abgedeckt hat, welche in den Medienbereich fallen.

Die Prämie berechnet sich dabei ausschließlich auf Grundlage von Umsatz und Versicherungssumme. So kann sich also das Tätigkeitsfeld im Laufe der Zeit ändern und erweitern, ohne dass die Versicherung abgeändert werden muss oder gezwungenermaßen teurer wird. Auch muss sich der Kunde bzw. die Kundin so in einem Projekt keine Gedanken darüber machen, ob die abverlangten Leistungen noch im Rahmen des Versicherungsschutzes liegen oder nicht, sondern kann sich in Ruhe auf seine Dienstleistung konzentrieren.“

Tipp: Weitere Informationen und Details findest du in der Produktübersicht zur Media-Haftpflichtversicherung und in den Versicherungsdetails.

Welche Risiken bestehen für diese Berufsgruppen Ihrer Erfahrung nach, die die Media-Haftpflicht zur eigenen Absicherung sinnvoll machen?

T. Wiedemann: „Passieren kann überraschend viel und teilweise auch recht unglaubliche Sachen wie z. B. eine Drohne, welche in einem Baum hängen bleibt und die Feuerwehr bis zur Bergung die Landstraße sperren muss, bis zu zehntausenden an Portokosten, die als Schadenersatz für den Versand von Weihnachtskarten an einen falschen Verteiler geltend gemacht werden.

Klassischer Weise ist es bei Medienschaffenden jedoch ganz oft eine einfache Rechtsverletzung, weil dann doch die Lizenz für eines von vielen Bildern fehlt, der Fotograf oder die Fotografin nicht an der vorgeschriebenen Stelle genannt wird oder ob die Verwendung von google Fonts in Deutschland nun DSGVO-konform ist oder nicht.

Die anfallenden Kosten bei diesen Streitigkeiten bewegen sich oft bei noch relativ überschaubaren 1.000 EUR bis 2.000 EUR inklusive Schadenersatz- und Anwaltskosten, jedoch spielt hier auch oft der rechtliche Beistand durch den Versicherer eine große Rolle.

So wird in aller Regel zum geforderten Schadenersatz eine Unterlassungserklärung abverlangt, die bei weiteren Verstößen eine Pauschalzahlung von etwa 5.001 EUR pro Fall vorsieht. Eine unter Druck und vorschnell abgegebene Unterschrift muss in diesen Fällen nicht sein, kann jedoch in Zukunft sehr teuer werden.

Hier hilft der Versicherer, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden und Unterlassungserklärungen bei Bedarf so umzuformulieren, dass der Versicherungsnehmer sich in Zukunft nicht vor pauschalen Schadenersatz-Forderungen fürchten muss. Wir können in solchen Fällen mit Erfahrung und Ruhe punkten, für den Einzelnen bzw. die Einzelne ist das oft eine Ausnahmesituation, die ihn bzw. sie erstmal ratlos macht.“

Die Media-Haftpflicht enthält auch einen passiven Rechtsschutz. Was kann man sich darunter vorstellen?

T. Wiedemann: „Der passive Rechtsschutz ist für mich einer der wichtigsten Bestandteile einer Berufshaftpflicht. So prüft der Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes die gegen den Versicherungsnehmer gestellten Forderungen darauf, ob diese gerechtfertigt sind. Man kann also sagen, dass im Rahmen des passiven Rechtsschutzes geprüft wird, ob der Versicherte denn wirklich der Verursacher des Schaden ist.

Das schließt auch eventuell anfallende Kosten für Gutachter:innen, Sachverständige, Anwält:innen und Gerichte ein. Sollte die Prüfung der Ansprüche ergeben, dass der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden nicht verantwortlich ist, so werden die gestellten Ansprüche im Rahmen des passiven Rechtsschutzes im Namen des Versicherungsnehmers abgewehrt. Auch das schließt wiederum die anfallenden Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Anwälte etc. mit ein.“

Gibt es etwas, das mit der Media-Haftpflicht nicht abgedeckt ist und ggf. zusätzlich versichert werden sollte?

T. Wiedemann: „Die Media-Haftpflicht ist, wie der Name schon sagt, eine klassische Haftpflichtversicherung. Es sind als Schadenersatzforderungen abgedeckt, die der Versicherungsnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einem Dritten verursacht, also einem Fremden. Deswegen nennt man diese Art Schäden auch ganz einfach Fremdschäden.

Darüber hinaus kann es natürlich auch passieren, dass der Schaden dem Versicherungsnehmer selbst entsteht, also ein Eigenschaden. Das kann unter Umständen ein Hackerangriff auf eigenen Computersystemen sein, der zu einem Verlust von eigenen Daten führt, oder einem Fehler in Print-Materialien, welche durch den Versicherten im Rahmen eines Werkvertrages auf eigenen Namen und eigene Rechnung bei einer Druckerei in Auftrag gegeben wurden. Solche Risiken können, insofern notwendig, über Zusatzbausteine abgedeckt werden.“

Welche Besonderheiten bietet die Media-Haftpflicht?

T. Wiedemann: „Ach, Besonderheiten ist vielleicht etwas hochgegriffen. Tatsächlich sind bei exali, insofern keine Vorversicherung besteht, die Tätigkeiten der Versicherungsnehmer aus den letzten 6 Monaten vor Beginn der Versicherung beitragsfrei mitversichert. Sollte der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin seine bzw. ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit innerhalb der letzten 36 Monate gestartet haben, so gelten sogar die Tätigkeiten der vorherigen 12 Monate als mitversichert.

Und es sei auch noch erwähnt, dass bei einer 3-jährigen Vertragslaufzeit der Versicherungsnehmer:innen einen jährlichen Rabatt von 10% auf die Prämie bekommt; Existenzgründer:innen bekommen übrigens nochmals 15% Rabatt in den ersten beiden Versicherungsjahren. So ist eine Absicherung ab etwa 219 EUR netto pro Jahr möglich.

Tatsächlich freuen wir uns aber am meisten, wenn wir dem einen oder anderen zu etwas mehr Sicherheit oder doch zumindest ein stückweit ein Sicherheitsgefühl vermitteln können. Immerhin tragen uns unsere Kund:innen einen Teil der Sicherung Ihrer beruflichen Existenz an, und dass obwohl sie im Endeffekt nach Abschluss nur einen Versicherungsschein in der Hand haben. Das wissen wir sehr zu schätzen und versuchen, mit bei Problemen und Fragen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Unseren Slogan „Mein Business bestens versichert“ wollen wir mit Leben füllen!“

* Wenn du auch die Media-Haftpflichtversicherung bei der exali abschließen möchtest, kannst du dir deinen persönlichen Versicherungsbeitrag auf dieser Seite ausrechnen lassen. Wenn du dabei den Rabatt-Code „BRAVEBIRD“ eingibst, erhältst du 10% Rabatt auf deinen Beitrag im 1. Versicherungsjahr.

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